Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es freut uns, dass Sie sich für für ein Angebot von Wine Tours Switzerland interessieren. Mit dem gegenseitigen Einverständnis entsteht zwischen Ihnen und Wine Tours Switzerland (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
1. Vertrag
Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch (per Formular, E-Mail oder Buchungstool) oder persönlich mit dem Veranstalter vorgenommen werden. Sie erkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei dem von dir gewünschten Weintour oder Event die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in der Offerte anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme deines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Einverständnisses beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Wine Tours Switzerland zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Wine Tours Switzerland wirksam.
4. Preise
Die Preise für die Weintour oder den Event sind aus dem vereinbarten Budget ersichtlich. Sie verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei Leistungen von Partnern und Drittanbietern.
5. Zahlungsbedingungen
Es können individuelle Vorauszahlungen vereinbart werden. Die gesamte Zahlung (inkl. einer Anzahlung vor der Weintour oder Event) muss bis 10 Tage nach dem Erhalt der Schlussabrechnung geleistet werden. Bei kurzfristigen Verträgen von weniger als 10 Tagen vor Beginn der Aktivität, ist der Gesamtbetrag bei der Vertragsunterzeichnung zu entrichten. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert. Es besteht die Möglichkeit, durch eine weitere Abrede diese Modalitäten anzupassen.
6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss per E-Mail unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
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bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn. 25%
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29 – 8 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
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7 – 0 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
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Am Tag des Aktivitätsbeginns 100%
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Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht erscheint, bezahlt er 100% des vereinbarten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Beginnt der Anlass später oder endet er früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung auch nicht von Teilbeträgen der Gesamtrechnung.
Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.
7. Stellen einer Ersatzgruppe
Falls du den Anlass nicht besuchen kannst, akzeptiert Wine Tours Switzerland eine Ersatzgruppe, welche die Aktivität unter den gleichen Bedingungen von Ihnen übernimmt. Die Ersatzgruppe muss frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen (beispielsweise eine Pandemie). Der Kunde haftet in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Angebots inklusive Gebühren.
8. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Anlassbeginn
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis anwendbar. Ansonsten kann der Veranstalter den Anlass kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
9. Programmänderung oder Abbruch des Anlasses nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
10. Abbruch des Anlasses durch den Kunden
Bricht ein Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
11. Teilnahmebedingungen und Strassenverkehr
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt. Dies gilt insbesondere für das Fahren von E-Bikes auf öffentlichen Strassen. Die Teilnehmer sind Teil des Strassenverkehrs und sind den Regeln der Strassenverkehrsordnung der Schweiz unterstellt und haben diese zu befolgen.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Guides und Hilfspersonen zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen.
12. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Anlasses, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.
Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.
Der Veranstalter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden.
Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Guides oder Hilfsperson haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter.
Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
15. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
16. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Chur, Schweiz.